§ 1 Name
Der Förderverein trägt den Namen „Förderverein der Basketballabteilung des TV Kirchhundem 1920 e. V.“.
§ 2 Zweck
Zweck des Fördervereins ist
- die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Sportbetriebes der Basketballabteilung,
- Planung und Durchführung gelegentlicher Sonderveranstaltungen
(Abteilungsfeiern, Jubiläumsfeiern, All-Star-Day usw.)
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied können natürliche und juristische Personen werden.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für Erwachsene 25,00 €,
für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 10,00 € und wird zu Beginn des Kalenderjahres eingezogen.
Anlassbezogen können Sonderumlagen eingezogen werden.
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod oder durch Austritt, der schriftlich zu erklären ist.
Der Beitrag im Jahr des Austritts ist noch zu entrichten.
§ 4 Verwaltung der Mittel
Der Vorstand bildet sich aus dem Ersten Vorsitzenden,
dem 2. Vorsitzenden und dem Geschäftsführer.
Jeder einzelne muss jedoch durch die Versammlung bestätigt werden.
Für die finanzielle Abwicklung zeichnet der 1. Vorsitzende verantwortlich.
Er ist autorisiert Kontovollmachten zu erteilen.
§ 5 Mitgliederversammlung
Es findet einmal jährlich eine Mitgliederversammlung statt.
Die Versammlung ist zuständig für folgende Angelegenheiten:
Entgegennahme des Jahresberichtes
Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer
Entlastung des Vorstandes
Wahl des Vorstandes
Wahl der beiden Kassenprüfer
Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Vorstand und Kassenprüfer werden jährlich gewählt.
§ 6 Auflösung des Vereins
Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden.
Hierzu ist eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Im Fall der Auflösung wird das Vermögen des Fördervereins dem TV Kirchhundem 1920 e. V. zur Verfügung gestellt.
10.06.2009 | des Fördervereins der Basketballabteilung des TV Kirchhundem 1920 e. V. |