Mitglied werden
Wenn Sie oder Ihre Kinder Lust auf unsere Angebote bekommen haben, aber noch nicht wissen, ob Sie tatsächlich die richtige Wahl getroffen haben, ist das kein Problem. Jede Abteilung steht Interessierten in den Übungsstunden zum Kennenlernen offen und meistens kann man sogar direkt mitmachen. Hierfür ist bis zu dreimal keine Anmeldung erforderlich.
Hinweis: Solange keine Mitgliedschaft vorliegt, besteht auch keine Sportversicherung (D.h., dass Sie bei Unfällen und Verletzungen im Rahmen Ihrer gesetzlichen oder privaten Versicherungen abgesichert sind, jedoch nicht über den Sportverein.)
Weitere Hinweise:
- (Beitrags-)Alter = Aktuelles Jahr - Geburtsjahr (ohne Rücksicht auf Geburtsmonat),
- Altersgrenzen (s. Tabelle rechts) schließen das genannte Alter ein (z.B. Kinder bis einschließlich 6 J.),
- Als Erwachsene gelten alle, die 19 J. oder älter sind (Berechnung s.o.),
- Familie/Lebenspartnerschaft = Eltern/Elternteil plus Kind/er unter 19 Jahren,
- Alleinerziehende/r = Elternteil plus Kind/er unter 19 Jahren.
Wenn Sie Mitglied werden möchten laden Sie sich einfach unser Anmeldeformular herunter:
Aufnahmeantrag
Das Sport- bzw. Beitragsalter ergibt sich durch Abzug des Geburtsjahres vom aktuellen Kalenderjahr. Die Beitragsstaffel wird mindestens im 3-Jahres-Turnus überarbeitet. Aktuelle Beiträge sind selbstverständlich nicht für die Zukunft garantiert. Die Jahreshauptversammlung entscheidet über Art und Höhe der Beiträge. Beiträge sind (auch bei einem Vereinsaustritt während des Jahres) stets bis zum Ende des vollen Kalenderjahres zu entrichten.
Beiträge
Beitragsart | Jahresbeitrag |
---|---|
Kinder bis 6 J. | 36,00 € |
Kinder bis 14 J. | 46,00 € |
Jugendl. bis 18 J. | 54,00 € |
Erwachsene | 74,00 € |
Familien1 | 130,00 € |
Alleinerziehende2 | 84,00 € |
Rentner/innen | 58,00 € |
Auszubildende3 | 58,00 € |
Fördermitglied4 | 48,00 € |
Sozialbeitrag | möglich |
1 Der Familienbeitrag kann auch von Lebenspartnerschaften mit einem oder mehreren Kindern beantragt werden.
2 Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern. Der Tarif kann beim Vorstand beantragt werden.
3 Hierunter fallen auch erwachsene Schüler/innen und Stundierenden. Antrag (s.o.) samt Bescheinigung vorher erforderlich.
4 Der Beitrag für fördernde Mitglieder muss beim Vorstand beantragt werden. Der Förderbeitrag bedeutet, dass das Mitglied keine Übungsstunden oder andere Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen darf und mit seinem Beitrag lediglich die allgemeine gemeinnützige Arbeit des TV Kirchhundem unterstützt. Das Stimmrecht in der Jahreshauptversammlung verbleibt.
Abteilungsbeiträge, Umlagen & Gebühren
Für dauerhaft kostenintensivere Abteilungen können zusätzliche Abteilungsbeiträge erhoben werden.
Aufgrund laufender "Betriebsmittelkosten" können in verschiedenen Abteilungen ferner Umlagen erhoben werden. Diese beschränken sich stets auf eine bruchstückhafte Mitfinanzierung von Ge- und Verbrauchsgegenständen.
Vereinzelt bietet der TV Kirchhundem ferner Kurse an, die nur saisonal oder zumindest temporär stattfinden und keine Mitgliedschaft im TVK voraussetzen. Auch hier werden entsprechende Kursgebühren von den Teilnehmern erhoben.
Hinweis: Mangels Mitgliedschaft besteht auch hier keine Sportversicherung (s.o.).
Der TVK erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr von 7,00 Euro.